Antirepressiva: Vorladungen der Polizei ignorieren
Nach den Ereignissen beim Schweinske Cup 2012 im Januar wurde allseits beschworen, die Geschehnisse umfassend aufzuklären. Die Polizei Hamburg verfällt nun in Aktionismus und verschickt schier inflationär Vorladungen, insbesondere an scheinbare Zeugen. Dies betrifft nach einer vorläufigen Auswertung hauptsächlich diejenigen, die nach dem Verlassen der Halle Ingewahrsam genommen wurden. Aber auch alle anderen, die ihre Personalien abgeben mussten oder bereits polizeibekannt sind, müssen mit einem Brief der Polizei rechnen. Damit alle wissen, was eine solche Vorladung als Zeuge bedeutet und wie damit umzugehen ist, hier ein paar Hinweise:
Auf eine Zeugenvorladung der Polizei sollte man nicht reagieren, sondern sie schlichtweg ignorieren.
Eine Verpflichtung zum Erscheinen auf der Wache besteht nicht und die Polizei kann einem gar nichts, wenn man der Vorladung nicht folgt.
Denn wenn man dort hingeht, dann muss man auch eine Aussage machen. Als Zeuge hat man nicht, wie ein Beschuldigter, pauschal das Recht zu
Schweigen. Das Recht das Zeugnis bzw. die Auskunft zu verweigern hat man nur, wenn eine verwandtschaftliche Beziehung zum vermeintlichen Täter besteht oder man durch seine Aussage Gefahr liefe, sich selbst zum Beschuldigten in dem laufenden Ermittlungsverfahren zu machen. Ob einer dieser Fälle vorliegt oder nicht, könnt nicht ihr allein entscheiden, zumal ihr ja gar nicht wisst, um welche Sache es eigentlich geht. Darüber werden euch die Polizisten auch nicht aufklären, denn diese haben ein Interesse daran, dass ihr aussagt, sie werden also den Teufel tun und euch mit der Nase darauf stoßen.
„Irgendwas“ erzählen dürft ihr nicht, da ihr zur Wahrheit verpflichtet seid. Ansonsten macht ihr euch bereits durch die falsche Aussage strafbar. Dies zu versuchen und sich durch eine zurecht gelegte Aussage der ganzen Sache zu entledigen, geht oftmals schief, das zeigt
die Erfahrung. Da ihr nicht wisst was die Polizei bereits alles weiß, lauft ihr große Gefahr, dass eure erfundene Geschichte auffliegt und ihr euch selbst entlarvt. Und hattet ihr an dem Abend wirklich nichts gemacht, dann seid ihr jetzt trotzdem strafbar. In solchen Situationen dürft ihr niemals denken, ihr seid schlauer als die Polizei. Ihr wisst es einfach nicht. Ihr wisst nicht was sie wollen, wen sie suchen und was sie bereits alles an Wissen und Fakten gesammelt haben.
Ihr solltet dort also nicht hingehen, ihr könnt nur mehr verlieren als gewinnen. Nicht einmal reagieren sollet ihr darauf, denn sonst stellt
ihr einen persönlichen Kontakt zu euch her, der über eure Postanschrift hinausgeht und weckt nur größeres Interesse der Polizei. Nämlich daran euch zu einer Aussage zu bewegen und euch unter die Lupe zu nehmen, Druck zu machen.
Also: Eine Zeugenvorladung der Polizei einfach ignorieren!
Bewahrt den Brief aber gut auf, da das Aktenzeichen später durchaus noch nützlich sein kann.
Meldet euch beim Fanladen St. Pauli (info@stpauli-fanladen.de) oder bei Antirepressiva USP (antirepressiva@ultra-stpauli.de). Dort findet ihr nicht nur Rat und Antworten auf eure Fragen, sondern darüber kann auch Kontakt zu vertrauenswürdigen und guten Anwälten hergestellt werden.
Das ist sehr wichtig, denn bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft seid ihr verpflichtet zu erscheinen. Ihr habt dann allerdings das Recht einen Beistand zu der Vernehmung mitzunehmen, also einen Rechtsanwalt.
In jedem Fall gilt: Nicht auf die Vorladung reagieren – nicht zur Wache!
Lasst sie im Trüben fischen!
Antirepressiva USP
P.S.: Solltet ihr bereits einen Brief zur Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, dann meldet euch schnell beim Fanladen oder
Antirepressiva, damit euch ein Anwalt vermittelt werden kann.